Brennenstuhl Infrarot-Bewegungsmelder PIR 240 IP44 weiß

Artikel-Nr.: 139999
Hersteller-Artikel-Nr.: 1170910
EAN-Code: 4007123249831
Warengruppe: Haus Automatisierung
Hersteller: Brennenstuhl
Außenmaße (B x T x H): 121 mm x 216 mm x 109 mm [Eigenmessung]
Gewicht: 0.355kg [Eigenmessung inkl. Verpackung & Beilagen]
Versandlager:
0
Lieferzeit ab Versandlager:Derzeit nicht lieferbar.
€ 18.99 inkl. Mwst zzgl. Versandkosten
Energielabel, alle Daten
Produktdaten im Überblick
| Merkmale | |
| Entdeckungswinkel: | 240° |
| Produktfarbe: | Weiß |
| Anpassungsdauer: | 10 - 240 s |
| Internationale Schutzart (IP-Code): | IP44 |
| Sicherheit | |
| Sensor-Typ: | Passiver Infrarot-Sensor (PIR) |
| Übertragungstechnik: | Kabelgebunden |
| Energie | |
| Eingangsspannung: | 230 V |
| Sonstige Funktionen | |
| Maximale Reichweite: | 12 m |
Beschreibung
- Zum automatischen Ein- und Ausschalten von Leuchten, Halogenleuchten, Energiesparleuchten und LED-Leuchten.- Für Innen und Außen geeignet, IP 44.
- Erfassungswinkel 240°. Reichweite max. 12 m.
- Einschaltdauer von ca. 10 Sekunden bis ca. 4 Minuten regelbar.
- Ansprechhelligkeit von 10 - 150 Lux regelbar.
- Schaltleistung max. 1000 Watt (Glühlampe), max. 300 Watt (Energiesparlampe), bzw. max. 100 Watt (LED).
- Vertikal und horizontal verstellbar.
- Mit Eckhalterung.
- Im farbigen Verkaufs-Karton.
- Spannung: 230 V
- Farbe: Weiß
Sicherheits- und Produktressourcen
Verantwortlich für dieses Produkt ist der in der EU ansässige Wirtschaftsakteur
Firma: Brennenstuhl GmbH & Co. Stra�e: Seestraße 1-3 PLZ/Ort: 72074 Tbingen Land: Deutschland E-Mail: info@brennenstuhl.de Webseite: https://www.brennenstuhl.com Support: https://service.brennenstuhl.com/hc/de/requests/new#
Achtung: Beim Klick auf diesen Link gelangen zu einer externen Webseite. Bitte beachten Sie, dass wir für deren Inhalte nicht verantwortlich sind.
Zubehör
Produktbilder
Weitere Produktinformationen:
Die in Prospekten, Zeitschriften, Preislisten, dem Internet oder sonstigen Veröffentlichungen erfolgten allgemeinen Produktbeschreibungen begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung oder -garantien. Das gilt insbesondere für das Aussehen, Maße und Gewichte der Waren. Dies gilt auch für angegebene Leistungsdaten, soweit diese nicht die Eignung zur vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung bestimmen.




