Safescan USB-Kassenladenöffner (RJ-12 zu USB-Konverter)

Artikel-Nr.: 455730
Hersteller-Artikel-Nr.: 121-0578
EAN-Code: 8717496335951
Warengruppe: Geldzähl-und Prüfgeräte
Hersteller: SafeScan
Außenmaße (B x T x H): 55 mm x 120 mm x 55 mm [Eigenmessung]
Gewicht: 0.089kg [Eigenmessung inkl. Verpackung & Beilagen]
Versandlager:
0
Lieferzeit ab Versandlager:Derzeit nicht lieferbar.
€ 44.99 inkl. Mwst zzgl. Versandkosten
Energielabel, alle Daten
Produktdaten im Überblick
| Merkmale | |
| Produkttyp: | Auslöser |
| Produktfarbe: | Schwarz |
| Kompatibilität: | All Safescan cash drawer |
| Gewicht und Abmessungen | |
| Höhe: | 25 mm |
| Breite: | 68 mm |
| Tiefe: | 44 mm |
| Gewicht: | 800 g |
| Lieferumfang | |
| Anzahl: | 1 |
| Logistikdaten | |
| Ursprungsland: | Vereinigte Staaten |
| Technische Details | |
| Garantiezeit: | 3 Jahr(e) |
| Konformitätsbescheinigungen: | CE |
Beschreibung
ÖFFNEN SIE IHRE KASSENLADE DIREKT VON IHREM PC ODER POS-SYSTEM AUSDer Safescan UC-100 verbindet Ihre Safescan Kassenlade direkt mit Ihrem PC oder POS-System, wodurch Sie sie mit Ihrem bevorzugten System öffnen können. Schließen Sie einfach den RJ-12-Anschluss Ihrer Kassenlade an das UC-100-Kabel an und verbinden Sie das UC-100 dann mit dem USB-Anschluss Ihres PCs oder POS-Systems und schon sind Sie bereit.
Sicherheits- und Produktressourcen
Verantwortlich für dieses Produkt ist der in der EU ansässige Wirtschaftsakteur
Firma: Safescan BV Stra�e: Heliumstraat 14 PLZ/Ort: 2718 SL Zoetermeer Land: Niederlande E-Mail: info@safescan.com Webseite: https://www.safescan.com
Achtung: Beim Klick auf diesen Link gelangen zu einer externen Webseite. Bitte beachten Sie, dass wir für deren Inhalte nicht verantwortlich sind.
Zubehör
Die in Prospekten, Zeitschriften, Preislisten, dem Internet oder sonstigen Veröffentlichungen erfolgten allgemeinen Produktbeschreibungen begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung oder -garantien. Das gilt insbesondere für das Aussehen, Maße und Gewichte der Waren. Dies gilt auch für angegebene Leistungsdaten, soweit diese nicht die Eignung zur vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung bestimmen.




